Qualitätsklausel

Bestellungsablauf

Qualitätsanforderungen gemäß Qualitätssicherungsbestimmungen für Lieferanten

Der Leistungsumfang des Lieferanten umfasst das Folgende gemäß Definition der Bestellung:

  • Für die in der Bestellung genannten Artikel gelten die hierin enthaltenen Bestimmungen zur Qualitätssicherung des Lieferanten.
  • Essentium, Inc. führt die vorrangigen Zeichnungen und Spezifikationen in der entsprechenden Bestellung auf.
  • Der Lieferant liefert mangelfreie Produkte, die den geltenden Spezifikationen (d. h. Zeichnungen, technischen Datenblättern usw.) entsprechen.
  • Auf Anfrage legt der Lieferanten dem Käufer zum Nachweis der Konformität der Spezifikationen und der Qualitätskontrollen alle Produktprüfungsdaten vor, die sich auf die Qualifizierung und den Produktionsertrag beziehen.
  • Alle Produkte unterliegen der Kontrolle und Genehmigung durch den Käufer. Der Käufer hat das Recht, die Produkte während des Herstellungsprozesses in den Werken des Lieferanten oder an einem anderen vom Käufer angegebenen Ort zu inspizieren, vorausgesetzt der Käufer kündigt jeden Besuch mit einer angemessenen Frist an und ein solcher Besuch beeinträchtigt die Produktionskapazitäten des Lieferanten nicht und verstößt nicht gegen die Sicherheits- und Reinraumverfahren des Lieferanten.
  • Der Käufer kann nach eigenem Ermessen alle Produkte zurückweisen und zurücksenden, die Material- oder Verarbeitungsfehler aufweisen oder die nicht mit dieser Bestellung, den geltenden Zeichnungen, Spezifikationen oder Mustern übereinstimmen. Abgelehnte Produkte, die der Käufer an den Lieferanten zurückgibt und Ersatzprodukte oder reparierte Produkte, die an den Käufer zurückgesandt werden, werden auf Kosten und Risiko des Lieferanten zurückgesandt.
  • Der Käufer kann nach eigenem Ermessen einen angemessenen Stichprobenplan verwenden. Wenn Partien diesen Stichprobenplan nicht bestehen, können sie auf Wunsch des Käufers auf Kosten des Lieferanten zu 100 % inspiziert werden. Der Käufer kann alle mangelhaften oder nicht konformen Artikel oder Partien des Lieferanten auf Risiko und Kosten des Lieferanten zurücksenden.
  • Die Ausübung dieser Rechtsbehelfe berührt oder schließt andere Rechtsbehelfe nicht aus, die der Käufer gesetzlich oder nach dem Billigkeitsrecht hat.
  • Die Bezahlung der Produkte und Dienstleistungen stellt keine endgültige Annahme dar.
  • Wenn das Produkt abgelehnt wird, stimmt der Lieferant zu, dem Käufer innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Eingang der Anzeige beim Lieferanten eine Rücksendegenehmigungsnummer (einschließlich eines Ersatzprodukt, wenn der Käufer es wünscht), eine erste Mängelanalyse und einen Schadensminderungsplan zu übermitteln. Der Lieferant stimmt darüber hinaus zu, dem Käufer innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang der Mängelanzeige eine vollständig Mängelanalyse und Abhilfemaßnahmen zur Verfügung zu stellen. Der Lieferant stimmt zu, die Mängelanalyse und die Abhilfemaßnahmen im vom Käufer gewünschten Format zur Verfügung zu stellen.
  • Wenn sich herausstellt, dass das Ersatzprodukt nicht konform ist oder die Lieferung des Ersatzprodukts nicht wie vom Käufer gewünscht erfolgt, kann der Käufer nach eigenem Ermessen die betreffende Bestellung ganz oder teilweise und ohne Strafe oder Haftung stornieren, oder von allen hierin oder in den geltenden Gesetzen festgelegten Rechtsbehelfen Gebrauch machen.
  • Der Datumscode für alle eingehenden Komponenten ist auf vierundzwanzig (24) Monate ab dem Herstellungsdatum begrenzt.
    Der Lieferant handelt gemäß dem Essentium, Inc. Qualitätssystem und alle von Essentium, Inc. verlangten Korrekturmaßnahmen werden implementiert. Die folgenden Verfahren sind einzuhalten:

A) Qualitätssystem mit Qualitätshandbuch (oder vorrangigem Dokument). Essentium, Inc. wird eine Kopie des Qualitätshandbuchs des Lieferanten (oder eines vorrangigen Dokuments) zur Genehmigung vorgelegt. Das Qualitätssystem des Lieferanten unterliegt der Aufsicht der Vertreter von Essentium, Inc. und des Verteidigungsministeriums.
B) Designdaten, Konfigurationskontrolle. Der Lieferant implementiert ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Essentium, Inc. keine Änderungen an den Zeichnungen, Spezifikationen oder Materialien.
C) Herstellungsdatum. Der Lieferant führt ein Kennzeichnungssystem der Chargen und Partien, das die Partien durch Laufzettel oder Umläufe usw. (falls zutreffend) voneinander unterscheidet.
D) Prüfung und Inspektionen (einschließlich Eingang) mit Aufzeichnungen zum Nachweis der Konformität Der Lieferant führt eine Erstmusterprüfung (First Article Inspection, FAI) durch, um zu überprüfen, ob die das Teil den genehmigten Daten und allen darüberhinausgehenden Anforderungen der Bestellung entspricht, ggf. einschließlich zerstörender Prüfungen. Die FAI ist für jede neue Produktlinie, allen Änderungen am Herstellungs-/Qualitätsprozess z. B. Zeichnungsrevision oder Deltaänderungen oder bei einem neuen Lieferanten durchzuführen.
E) Angaben und Rückverfolgbarkeit. Die verwendeten Materialien und Methoden sind anzugeben, einschließlich einer externen Verarbeitung und anhand der Aufzeichnungen der Zeichnungen und Spezifikationen der Bestellung zurückverfolgt werden können. Die Aufzeichnungen werden aufbewahrt.
F) Fachkompetenz und Schulung. Der Lieferant führt ein System, das gestützt auf Ausbildung, Schulung, Fähigkeiten und Erfahrung sicherstellt, dass das Personal, dass Arbeiten durchführt, die sich auf die Konformität gemäß den Produktanforderungen auswirken, kompetent ist. Die entsprechenden Aufzeichnungen werden aufbewahrt.
G) Kalibrierung gemäß nationalen Standards Der Lieferant hat ein Kalibrierungssystem, das entweder der ANSI/NCSL Z540, der ISO 10012 oder der ISO/IEC17025 entspricht. Veraltete Spezifikationen wie z. B. as MIL-STD-45662A werden als akzeptabel angesehen.
H) Handhabung, Lagerung (Segregation) und Verpackung, einschließlich Haltbarkeit und Ausschussteile. Der Lieferant wendet bei der Aufbewahrung und Verpackung der an Essentium, Inc gelieferten Artikel die gute Handelspraxis an.
Begrenzt haltbare Materialien werden entweder durch 1) das Datum, an dem die Lebensdauer begonnen hat [DOM], oder durch 2) das Datum, an dem die Lebensdauer abläuft [Verfallsdatum], gekennzeichnet und haben zum Zeitpunkt des Eingangs bei Essentium, Inc. noch mindestens 75 % ihrer Haltbarkeitsdauer.
I) Aufzeichnung und Aufbewahrung. Die ausgefüllten, lesbaren Unterlagen, die die Anforderungen der Bestellung dokumentieren, werden mindestens zehn (10) Jahre aufbewahrt. Dieses Dokument enthält unter anderem die Materialzertifizierungen, Herstellungs- und Inspektionsbericht sowie Prüfberichte.
J) Nichtkonformitäten. Der Lieferant ist dafür verantwortlich, Kontrollen einzuführen, die sicherstellen, dass die Produkte/Dienstleistungen, die nicht mit der Bestellung übereinstimmen ermittelt, abgesondert und kontrolliert werden, um eine versehentliche Verwendung zu verhindern.
K) Konformitätserklärung. Der Lieferant liefert mit jeder Lieferung eine Konformitätserklärung des Herstellers (C of C) zur Verfügung, einschließlich Rohstoff- und Prozesszertifizierungen, die als akzeptabler Nachweis dienen. Der von einer autorisierten Person unterzeichnete C of C zertifiziert, dass alle Produkte oder Dienstleistungen die Anforderungen der Bestellung erfüllen, einschließlich der Zeichnungen und Spezifikation in der vorgeschriebenen Revisionsstufe des Produkts und muss Folgendes enthalten:

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Datum der Zertifizierung
  • Die Bestellnummer von Essentium, Inc
  • Teilenummer und Revision von Essentium, Inc. (wie auf dem Vertrag angegeben)
  • Beschreibung des Teils
  • Menge
  • Geltende Material- und Prüfungsspezifikationen und Revisionskennzeichnung
  • Chargennummer des Rohmaterials (falls zutreffend)
  • Verweise auf Prüfberichte für alle Rohmaterialien, rückverfolgbar nach Chargen-/Partiennummer, Kennzeichnung von Ausnahmen (würden ggf. eine Abweichung oder einen Verzicht enthalten)

Der Lieferant ist dafür verantwortlich, Prüfberichte und C of Cs für von Unterlieferanten beschaffte Materialien und Dienstleistungen zu überprüfen.

L) Bestimmungen für Direktlieferungen/Direktversand. Nicht zutreffend.
M) Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit. Der Lieferant informiert Essentium, Inc. unverzüglich über nicht konforme Artikel, die das Qualitätssystem des Lieferanten verlassen haben, untersucht die Ursache und führt Korrekturmaßnahmen durch.
O) Erhebliche Änderungen des Qualitäts-/Inspektionssystems. Der Lieferant benachrichtigt Essentium, Inc. schriftlich über jede nachteilige Änderung des Status seines Qualitätskontrollsystems, einschließlich der Verlegung des Standorts oder der Produktionsbetriebe des Lieferanten, die sich auf die Qualität der Lieferung auswirken können.
P) Ausfälle, Fehlfunktionen und Mängel. Der Lieferant muss Essentium, Inc. über Ausfälle, Fehlfunktionen oder Mängel, die sich auf bereits gelieferte Produkte auswirken, benachrichtigen.
Q) Zugang für das Verteidigungsministerium und Essentium, Inc. behält sich das Recht vor, dem Kunden von Essentium, Inc. bzw. den Regierungs- und Aufsichtsbehörden (in Begleitung von Essentium, Inc.) Zugang zu allen Werken und relevanten Aufzeichnungen im Zusammenhang mit der Bestellung zu gewähren.
R) Sprache. Alle Arbeitsdokumente wie z. B. das Qualitätshandbuch und die technischen Daten/Qualitätsdaten müssen in der englischen Sprache geführt werden und in einer für das Verteidigungsministerium akzeptablen Form abrufbar sein.
S) Festlegung der Verantwortlichkeiten. Das für die Prüfung des Vertrags zuständige Personal des Lieferanten ist für die Weiterleitung des SQAP an und im Unternehmen des Lieferanten verantwortlich.
T) Laufzeit der Lieferantenvereinbarung. Die Bestellung und diese SQAP.

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